Notarielle Beratung und Beurkundung
Im Mittelpunkt unserer notariellen Tätigkeit steht die rechtssichere Beurkundung. Wir beraten Sie bei der Wahl und Gestaltung der passenden Verträge sowie der weiteren Dokumentation. Wir erstellen die Entwurfstexte und stimmen diese mit Ihnen ab. Nach der Beurkundung sorgen wir für eine zuverlässige Abwicklung. Dabei binden wir in den relevanten Konstellationen Ihre steuerlichen oder sonstigen Berater ein und kommunizieren bei Bedarf direkt mit diesen.
Neben unseren spezialisierten Sachbearbeitern stehen Ihnen unsere Notare in jeder Phase als unmittelbare Ansprechpartner zur Verfügung.
Von Immobilienrecht über Handels- und Gesellschaftsrecht bis hin zu Familien- und Erbrecht. Wir stehen Ihnen als Rechtsberater und Vertragsgestalter zur Verfügung.
Bei vielen wichtigen und folgenreichen Rechtsgeschäften im wirtschaftlichen wie im privaten Bereich schreibt das Gesetz die Mitwirkung eines Notars vor. Dies gewährleistet Rechtssicherheit und Streitigkeiten können bereits im Vorfeld vermieden werden.
Der notariellen Urkunde kommt eine besondere Warnfunktion zu und schützt die Beteiligten, vor übereilten Entscheidungen. Die zwingende Neutralität der Notare erlaubt es diesen zudem, eine vermittelnde Rolle einzunehmen.
Hierdurch sind wir in der Lage, sachgerechte Lösungsansätze zu entwickeln – ausgewogen, objektiv und unparteiisch. Das Ziel ist es, die Interessen aller Beteiligter bestmöglich abzubilden.
Die notarielle Tätigkeit ist nicht auf die Beurkundung selbst beschränkt. Auch im Vorfeld bietet sich eine frühzeitige und umfassende Einbindung an. Hierzu gehört die Abstimmung des Vertragsentwurfes, eine vorbereitende Beratung sowie ggf. ein Hinweis auf potenzielle Alternativgestaltungen, die Ihr inhaltliches Ziel sachgerecht und möglichst praktikabel umsetzen. Dies gilt vor allem für die künftige operative Handhabung.
Die vorbereitende Tätigkeit stellt einen der wesentlichen Faktoren für eine sachgerechte notariellen Gestaltung dar. Hierfür sollten sich die Beteiligten, der Notar und die Berater, insbesondere in komplexen oder untypischen Fällen, viel Zeit nehmen.
Auch in dieser Phase sind unsere Notare stets als Ansprechpartner für Sie da. Sprechen Sie uns einfach an!
Als zentrales Element diverser notarieller Geschäfte nimmt die Beurkundung eine wesentliche Stellung ein. Erst mit erfolgreichem Abschluss dieses Termins ist die Urkunde final. Im Termin zur Beurkundung verlesen und erläutern wir den Text der Urkunde. Möglicherweise auftretende Fragen und Probleme erörtern und lösen wir. Flexibel, pragmatisch und ausgewogen.
Auf Wunsch beurkunden wir auch in englischer Sprache. Spricht ein Beteiligter weder Deutsch noch Englisch, wird ein Dolmetscher hinzugezogen.
Nach Beurkundung übernehmen wir den Vollzug des beurkundeten Geschäfts. Hierbei sind abhängig vom jeweiligen Vorgang zahlreiche Maßnahmen vorzunehmen wie beispielsweise Grundbuch- oder Registeranmeldungen, Kommunikation mit Banken und Behörden sowie die Lastenfreistellung von Kaufobjekten vorzunehmen. Hier können sich die Beteiligten auf unsere Expertise verlassen.
Wir halten Sie dabei über den Stand des Prozesses laufend informiert und teilen Ihnen mit, wenn wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen sind.
Als Notare sind wir kraft unseres Amtes unparteiisch.
Wir beraten alle Beteiligten gleichermaßen und sorgen für eine ausgewogene und faire Vertragsgestaltung. Auf die Amtsneutralität kann sich der Rechtssuchende verlassen. Eines unserer zentralen Anliegen bei der Vertragsgestaltung ist der Schutz von allen Beteiligten.
Beglaubigungen jeder Art zählen ebenfalls zu unserem Aufgabenspektrum.
Diverse Erklärungen und Rechtsgeschäfte bedürfen im Rechtsverkehr der notariellen Beglaubigung. Sei es in der Form von beglaubigten Fotokopien oder die Beglaubigungen oder Anerkennungen von Unterschriften unter wesentlichen Verträgen oder sonstigen Dokumenten. Bei all diesen Themen unterstützen wir Sie gern. Kurzfristig und unkompliziert.
Auch bei der Gestaltung von Grundbuch-, Handels- oder sonstigen Registeranmeldungen sowie von Vollmachten stehen wir gern zur Verfügung.
International tätige Unternehmen benötigen häufig besondere notarielle Unterstützung. Dies kann u.a. in der Gestaltung von Urkunden und der Strukturierung von Transaktionen bestehen.
Zudem sind im internationalen Rechtsverkehr häufig – zusätzlich zu einer entsprechenden Beglaubigung – weitere Maßnahmen erforderlich, um die Anerkennung wesentlicher Urkunden und Dokumente sicherzustellen. Hierbei unterstützen wir Sie gern, indem wir z.B. Existenz- und Vertretungsbescheinigungen für das Ausland ausstellen oder für Sie Apostillen und Legalisationen einholen.
Wir beraten Sie außerdem gern zu der Frage, welche Unterlagen Sie aus dem Ausland für das deutsche Handelsregister oder Grundbuchamt benötigen.
Ihre Notare
Mit insgesamt drei Notaren übernehmen wir für Sie alle notariellen Dienstleistungen. Wir beraten Sie in Fragen der Vertragsgestaltung, insbesondere im Bereich des Grundstücks- und Gesellschaftsrechts sowie des Erb- und Familienrechts. Da wir als Notare zur Neutralität verpflichtet sind, achten wir auf eine ausgewogene Gestaltung und vermitteln im Rahmen von Streitigkeiten.
Eine Beratung im Rahmen von streitigen Auseinandersetzungen übernehmen wir generell nicht.
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Dr. jur. Eckhard Bax
Tel. +49 (0)511 47 55 77 0
Fax +49 (0)511 47 55 77 97
kanzlei@rae-bax.de
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Dr. jur. Falco Schickerling
Tel. +49(0) 511 515 333-00
Fax +49(0) 511 47 55 77 97
fs@schickerling-von-bismarck.de
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Dr. jur. Moritz v. Bismarck
Tel. +49(0) 511 515 333-00
Fax +49(0) 511 47 55 77 97
mvb@schickerling-von-bismarck.de