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Vorsorge

Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Sie können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen und rechtlichen Dinge nicht mehr selbst umsetzen kann und auf die Mitwirkung Anderer angewiesen ist. 

General- und Vorsorgevollmacht

Um die Handlungsfähigkeit zu erhalten, wenn man hierzu selbst nicht mehr in der Lage ist, ist es sinnvoll, Vorsorge durch Erteilung von General- oder Vorsorgevollmachten zu treffen. Der nächste Verwandte, der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vermieden werden, dass fremde Personen über das weitere Handeln entscheiden.

Mit einer General- bzw. Vorsorgevollmacht können Sie sicherstellen, dass im Fall Ihrer eigenen Geschäftsunfähigkeit eine von Ihnen benannte Vertrauensperson und nicht eine gerichtlicher Betreuer Entscheidungen in Ihrem Namen trifft. Bei der Erstellung entsprechender Vollmachten sind zahlreiche Gestaltungsalternativen und graduelle Abstufungen möglich. Hier ist immer eine Abwägung zwischen Handlungsfähigkeit und Kontrolle des Bevollmächtigten vorzunehmen. So können z.B. mehrere Personen bevollmächtigt werden, die sich gegenseitig kontrollieren oder die parallel oder sukzessiv zur Vertretung berechtigt sind.

Wir beraten Sie gern umfassend zu allen Fragen und Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit General- und Vorsorgevollmachten. Aus unserer Sicht ist dies ein Thema, dass nicht nur Personen im vorgerückten Alter betrifft, sondern selbstverständlich auch für junge Erwachsene relevant und sinnvoll ist.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie bestimmen, wie Ihre medizinische Versorgung aussehen soll, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, dies dem Arzt mitzuteilen. Dies betrifft beispielsweise den Fall, dass der Betroffene ohne Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins im Koma liegt. In einer Patientenverfügung können Sie z.B. festlegen, dass Sie in einem solchen Zustand in Würde sterben möchten und nicht über Apparate künstlich am Leben gehalten werden.

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen hängen eng zusammen. Ihre Behandlungswünsche in der Patientenverfügung stellen Anweisungen dar, die von Ihrem Bevollmächtigten umgesetzt werden sollen. Patientenverfügungen können somit eine wichtige Leitlinie für die Personen sein, die Entscheidungen an Ihrer Stelle treffen müssen. In unserer Funktion als Notare beraten wir Sie gern zu allen Fragen im Zusammenhang mit Patientenverfügungen, mit Klarheit und der notwendigen Sensibilität für dieses wichtige Thema.