Um die Handlungsfähigkeit zu erhalten, wenn man hierzu selbst nicht mehr in der Lage ist, ist es sinnvoll, Vorsorge durch Erteilung von General- oder Vorsorgevollmachten zu treffen. Der nächste Verwandte, der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vermieden werden, dass fremde Personen über das weitere Handeln entscheiden.
Mit einer General- bzw. Vorsorgevollmacht können Sie sicherstellen, dass im Fall Ihrer eigenen Geschäftsunfähigkeit eine von Ihnen benannte Vertrauensperson und nicht eine gerichtlicher Betreuer Entscheidungen in Ihrem Namen trifft. Bei der Erstellung entsprechender Vollmachten sind zahlreiche Gestaltungsalternativen und graduelle Abstufungen möglich. Hier ist immer eine Abwägung zwischen Handlungsfähigkeit und Kontrolle des Bevollmächtigten vorzunehmen. So können z.B. mehrere Personen bevollmächtigt werden, die sich gegenseitig kontrollieren oder die parallel oder sukzessiv zur Vertretung berechtigt sind.
Wir beraten Sie gern umfassend zu allen Fragen und Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit General- und Vorsorgevollmachten. Aus unserer Sicht ist dies ein Thema, dass nicht nur Personen im vorgerückten Alter betrifft, sondern selbstverständlich auch für junge Erwachsene relevant und sinnvoll ist.