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Handels- und Gesellschaftsrecht

Kernbereich unserer Tätigkeit ist die Beratung zu allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Wir betreuen Unternehmer und Gesellschaften jeder Rechtsform und Größe — vom Einzelunternehmer bis zum Großkonzern — sowohl stetig zu allen laufenden Fragen des Unternehmensrechts („Corporate Housekeeping“) als auch zu komplexen Einzelfragen.  

Gründer unterstützen wir bei der Wahl der ihren Zielen entsprechenden Rechtsform, entwerfen die hierzu erforderlichen Gesellschaftsverträge und sonstige Dokumentation und übernehmen, wenn nötig, die Anmeldungen für die Eintragung im Handelsregister. Auch nach der Gründung betreuen wir Gesellschaften und Unternehmen dauerhaft in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

Dabei arbeiten wir, wenn erforderlich, eng mit weiteren Rechtsanwälten oder Steuerberatern zusammen.

Notarielle Unterstützung

Fragen rund um das Unternehmensrecht verlangen häufig die Einschaltung eines Notars. Wir unterstützen bei der Auswahl der richtigen Rechtsform, erstellen und beurkunden Gesellschaftsverträge und begleiten den Gründungsvorgang bis zur Registereintragung.

Auch nach der Gründung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gesellschafterversammlungen, Satzungsänderungen, Geschäftsführerbestellungen, Umwandlungen oder Handelsregisteranmeldungen – in all diesen Bereichen des Gesellschaftsrechtes arbeiten wir schnell und zuverlässig. Das gilt ganz besonders für Geschäftsanteilsübertragungen und Unternehmensverkäufe.

Gründung von Gesellschaften

Von der Entscheidung über die richtige Rechtsform bis hin zur Handelsregistereintragung sind wir gern für Sie da. Wir erstellen die entsprechenden Gesellschaftsverträge und sonstigen Gründungsdokumente und stimmen diese mit Ihnen gemeinsam auf Ihre individuellen Bedürfnisse ab.  Dabei arbeiten wir gern eng mit Ihren steuerlichen oder anderen Beratern zusammen, um eine perfekte für Ihren Fall passende Gestaltung zu finden.   

Handelsregisteranmeldungen jeder Art

Bei allen registrierten Gesellschaften, also insbesondere bei der GmbH, der Aktiengesellschaft und den Personenhandelsgesellschaften, insbesondere also ohG, KG, GmbH & Co KG, bedürfen zahlreiche Umstände und Vorgänge der Anmeldung beim jeweiligen Handelsregister. Dies gilt entsprechend für Vereine, Genossenschaften und Partnerschaften, die in den betreffenden Registern einzutragen sind. 

Geschäftsführer, Vorstände und Prokuristen

Leitungsorgan von Gesellschaften oder juristischen Personen haben weitgehenden Einfluss auf die jeweiligen Unternehmen und tragen hierbei viel Verantwortung. Insbesondere wenn Leitungsorgane nicht oder nur im geringen Umfang an den jeweiligen Gesellschaften beteiligt sind, besteht hier – sowohl aus Sicht der Gesellschafter als auch aus Sicht des Geschäftsführers – Bedarf an klaren Leitlinien über die Kompetenzen und Freiheitsgrade des jeweils Handelnden. Hier besteht häufig umfassender Beratungs- und Gestaltungsbedarf, bei dem wir Sie gern mit unserer umfassenden Expertise unterstützen. Sei es im Zusammenhang mit Gesellschaftsverträgen, Anstellungsverträgen, Geschäftsordnungen oder Managementbeteiligungsverträgen. Auch Anmeldungen von Änderungen in diesem Zusammenhang übernehmen wir gern für Sie. 

Gesellschaftsverträgen und Satzungen

Fundament einer jeden Gesellschaft ist ihr Gesellschaftsvertrag. Er bestimmt das Verhältnis der Gesellschafter und ist für diese grundsätzlich auch dann verbindlich, wenn sie selbst an der Erstellung nicht beteiligt waren, beispielsweise nach einer Veräußerung oder Erbfall.

Dies spricht dafür, bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen sehr sorgfältig vorzugehen und auch Umstände zu berücksichtigen, die nicht unmittelbar relevant erscheinen. Zudem sollten die Regelungen stets an geänderte Umstände angepasst werden.

Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und erarbeiten maßgeschneiderte Lösungen für alle denkbaren Konstellationen. 

Kapitalerhöhungen

Es gibt diverse Gründe für Kapitalbedarf von Unternehmen. Soll dies über Eigenmittel der Gesellschafter geschehen wird häufig auf Kapitalerhöhungen zurückgegriffen. Auch die Aufnahme weiterer Gesellschafter, bei denen es um die Stärkung des Unternehmens unter Verbleib des bestehenden Gesellschafterkreises geht, wie zum Beispiel bei Venture Kapital Transaktionen, wird üblicherweise über Kapitalerhöhungen dargestellt und gegebenenfalls kombiniert mit Zuzahlungen in die Rücklage.

Wir begleiten und beraten Sie gern zum richtigen Vorgehen und der Gestaltung von Kapitalerhöhungen und möglichen Alternativen, wie beispielsweise Gesellschafterdarlehen oder Stillen Beteiligungen. Von der Erstellung der Kapitalerhöhungsdokumentation inklusive der erforderlichen Anmeldung, über die unmittelbaren gesellschaftsrechtlichen Vertragsgrundlagen bis hin zur Erstellung von individualisierten Beteiligungsverträgen. Wir verfügen über die notwendige Erfahrung, um eine zeitnahe Umsetzung sicherzustellen.

Erstellungsprozess

  • Für die Erstellung entsprechender Dokumente, benötigen wir einige Informationen. Zur Vereinfachung haben wir für besonders häufige Konstellationen entsprechende Erfassungsbögen entwickelt.

    Wenn Sie uns diese digital ausgefüllt zurücksenden oder gemeinsam mit einer unserer Sachbearbeiterinnen telefonisch vervollständigen, kann der Erstellungsprozess erfahrungsgemäß erheblich beschleunigt werden.

    Die vorsorgerelevanten Erfassungsbögen finden Sie hier:

     

  • Erfassungsbogen Gründung GmbH

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    Selbstverständlich können Sie uns die entsprechenden Informationen aber auch auf andere Weise mitteilen.