Das Gesetz knüpft an die Eheschließung verschiedene Folgen, die zum Teil während, zum Teil nach Beendigung der Ehe eingreifen. Sie lassen sich im Wesentlichen unter folgenden Stichworten einordnen: Güterstand, Unterhalt und Versorgung im Alter.
Diese gesetzlichen Regelungen können in einem Ehevertrag den jeweiligen persönlichen Verhältnissen angepasst werden. Dies hilft, bösen Überraschungen vor allem im Falle einer Scheidung vorzubeugen. Um eine unparteiische rechtliche Beratung sicherzustellen und weil wirtschaftlich sehr weitgehende Regelungen getroffen werden können, hat der Gesetzgeber für den Abschluss eines Ehevertrages die notarielle Beurkundung angeordnet. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach Eingehung der Ehe geschlossen werden, also insbesondere zu einem Zeitpunkt, zu dem die Partner nicht an ein Scheitern ihrer Ehe denken und nur eine Regelung für die Absicherung aufstellen wollen. Der Vorteil liegt darin, dass in diesem Moment die Möglichkeit besteht, sachlich und ohne allzu große Emotionen eine Vereinbarung zu treffen, die dann im Falle der Trennung eine faire und für beide Seiten angemessene Regelung darstellt.
Bei Eheverträgen handelt es sich häufig um sehr individuelle Gestaltungen. Zur Vorbereitung derartiger Urkunden empfiehlt sich daher eine umfassende persönliche Besprechung. Diese kann auch telefonisch erfolgen.