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Immobilien und Bauträger

Wir unterstützen Sie gern in allen Bereichen des Immobilien- und Bauträgerrechts. Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei auf sämtliche hiermit im Zusammenhang stehende Aspekte, insbesondere die vorbereitende Beratung, die Vertragserstellung und -gestaltung sowie den Vollzug entsprechender Transaktionen.

Notarielle Unterstützung

Rechtsgeschäfte rund um die Immobilie bedürfen wegen ihrer Komplexität und Tragweite in der Regel notarieller Beteiligung.

Wir beraten und betreuen Sie dabei bei allen denkbaren immobilienrechtlichen Fragestellungen, vom Grundstücks- oder Wohnungskauf, der Bestellung von Grundschulden oder anderen Belastungen über die lebzeitige Übertragung von Immobilien an zukünftige Generationen bis hin zu komplexen Teilungen von Wohnanlagen, Bauträgerprojekten oder Immobilientransaktionen im Share- und im Assetdeal.

Die Lage der jeweiligen Immobilie ist dabei für unsere Tätigkeit nicht relevant. Wir sind bei Bedarf – auch notariell – bundesweit tätig. 

Immobilienkaufverträge aller Art

Ein spezieller Fokus unserer Tätigkeit liegt auf der Beratung in Bezug auf alle Arten von Immobilienkaufverträgen, wie z.B. für Eigentumswohnungen und Grundstücke mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbeimmobilien. Auch im Zusammenhang mit Erbbaurechten verfügen wir über langjährige Erfahrung. 

Wir setzen hierbei auf bewährte Abläufe und streben an, den Prozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten. Am besten kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine entsprechende Transaktion planen, so dass wir uns zum Ablauf abstimmen können.

Sobald Sie uns die erforderlichen Informationen mitgeteilt haben, kommen wir umgehend mit einem Entwurf auf Sie zu. Herfür verwenden Sie idealerweise den untenstehenden Erfassungsbogen oder teilen uns die Daten auf andere Weise mit.    

Immobilientransaktionen

Wir verfügen über umfassende Erfahrung mit größeren Immobilientransaktionen unabhängig davon, ob im Wege des Share- oder Assetdeals, auch im grenzüberschreitenden Kontext. Die Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht und M&A führt hier regelmäßig zu einer besonderen Komplexität. Diese können wir durch entsprechende Fokussierung auf die relevanten Bereiche und die langjährige Erfahrung abbilden und betreuen. Auch hier empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Einbindung von uns und den weiteren Beratern.

Bauträgerverträge

Wir beraten umfassend im Zusammenhang mit Bauträgerverträgen und den spezifischen Fragestellungen in diesem Kontext; sowohl bei Neubau- als auch bei Sanierungsprojekten. Dabei können Sie sich auf eine zügige und professionelle Vorbereitung und Abwicklung verlassen. Wir unterstützen umfassend bei Ihren Projekten.

Unsere Tätigkeit umfasst dabei die Beratung in Bezug auf den Ankauf des Baugrundstückes, die Grundschulden für die Finanzierung, die Teilungserklärung zur Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum, die Baubeschreibung und den Verkauf der einzelnen Sondereigentumseinheiten. Wir stellen hierbei sicher, dass die Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung und des Verbraucherschutzrechts sowie alle anderen gesetzlichen Bestimmungen bei der Vertragsgestaltung beachtet werden.

Immobilienschenkungen und Übertragungsverträge

Die Motive, die zu einer Grundstückszuwendung führen, sind vielfältig. Dies gilt auch für die bestehenden vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten. So kann sich der Schenker z.B. das vollständige Nutzungsrecht inklusive der mit der Immobilie erzielten Mieten im Wege eines Nießbrauchs vorbehalten. Zudem können beispielsweise Abstandszahlungen, Wohnrechte, Pflegeverpflichtungen oder Vergleichbares vorgesehen werden.

Wir unterstützen Sie gern im Zusammenhang mit einer geplanten Immobilienschenkung oder sonstigen Übertragungsverträgen, etwa im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge.

Es müssen alle Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Zudem bietet sich regelmäßig die Einbeziehung Ihres Steuerberaters an. 

 

Grundstücksteilung

Es gibt zahlreiche Gründe für eine Teilung eines Grundstücks. Dies gilt sowohl für eine reale Teilung in zwei separate Grundstücke als auch für eine Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

Insbesondere im letzten Fall sollte bei der Erstellung der Teilungserklärung und der sog. Gemeinschaftsordnung sehr sorgfältig gearbeitet und auf die Gegebenheiten des Einzelfalls geachtet werden. Diese Dokumentation stellt die Basis für die entstehenden Wohnungseigentümergemeinschaft dar, die nur mit entsprechendem Aufwand angepasst werden können.

Hierbei unterstützen wir Sie gern, sei es im Zusammenhang mit der Beratung, Vorbereitung und Umsetzung der Teilung Erstellung der Dokumentation, Prüfung der Abgeschlossenheit und des Aufteilungsplans auf rechtliche Unstimmigkeiten etc. oder auch in Bezug auf die Anpassung oder Beratung im Zusammenhang mit bestehenden Teilungserklärungen.    

Erstellungsprozess

  • Für die Erstellung entsprechender Dokumente, benötigen wir einige Angaben. Zur Vereinfachung haben wir für besonders häufige Konstellationen entsprechende Erfassungsbögen entwickelt.

    Wenn Sie uns diese digital ausgefüllt zurücksenden oder gemeinsam mit einer unserer Sachbearbeiterinnen telefonisch vervollständigen, kann der Erstellungsprozess erfahrungsgemäß erheblich beschleunigt werden.

    Die Datenblätter für den Bereich Immobilien finden Sie hier:

     

  • Erfassungsbogen Grundstücks-/ Wohnungskaufvertrag

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    Selbstverständlich können Sie uns die entsprechenden Informationen aber auch auf andere Weise mitteilen!